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Coronavirus

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann ohne Krankheitszeichen bleiben, es sind aber auch schwere, lebensbedrohliche Krankheitsverläufe möglich. Nicht nur die Atemwege, sondern auch andere Organsysteme können von einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen sein. Die ersten Impfstoffe gegen COVID-19 sind in Deutschland seit Anfang 2021 auf dem Markt, antivirale Medikamente sind in der Entwicklung.

Alle Informationen auf einen Blick

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Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
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Impfungen und PCR-Tests

Das Gesundheitsamt hat keine Informationen darüber, in welchen Arztpraxen Sie sich gegen Corona impfen lassen können und bietet die Impfung selbst nicht an. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu der Praxis auf, in der Sie sich impfen lassen möchten und erfragen Sie, ob dies dort möglich ist.

Auch in einigen Apotheken können Sie sich gegen Corona impfen lassen. Hier finden Sie Apotheken, die impfen: https://www.apoguide.de/

Gleiches gilt für PCR-Tests. Hier haben Sie allerdings die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten in einigen Laboren testen zu lassen.

Weitere Informationen zu den Impfungen und Tests können Sie den untenstehenden FAQs entnehmen. Die Namen und Kontaktdaten der Labore finden Sie im FAQ zu Coronatests unter dem Punkt Wann und wo sollte ich einen PCR-Test machen lassen.

Long-Covid: Beratungsangebote

In Niedersachsen

Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-19 für viele Menschen immer noch präsent. Mit Long- bzw. Post-Covid haben sich neue Erkrankungen entwickelt, die für die Betroffenen selbst ebenso wie für Medizin und Wissenschaft herausfordernd sind. Damit Erkrankte, ihre Angehörigen und auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestmögliche Unterstützung erhalten, richtet die Landesregierung ab sofort gemeinsam mit der AOK Niedersachsen ein neues Beratungsangebot ein.

Die Beratungshotline beantwortet von montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 14 Uhr Fagen zu Long-/Post-Covid sowie Post-Vac.

Hotline: +49 5111202900

Weitere Informationen zu diesem Beratungsangebot finden Sie hier.

Bundesweit

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein neues Informationsportal erstellt. Unter www.longcovid-info.de finden Betroffene und Angehörige, Arbeitnehmende und Arbeitgebende sowie alle Interessierten Informationen rund um die Langzeitfolgen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Darüber hinaus bietet der Long COVID-Treffpunkt die Möglichkeit, sich mit anderen Interessierten auszutauschen. Außerdem finden Sie dort weitere Kontaktadressen und können nach Selbsthilfegruppen suchen.

FAQ Coronaimpfungen

Wo kann ich mich im Landkreis Lüneburg impfen bzw. boostern lassen?

Bürgerinnen und Bürger können sich im Landkreis Lüneburg an verschiedenen Orten impfen und boostern lassen:

  • Haus- bzw. Kinderarztpraxen
    Bitte rufen Sie in Ihrer gewünschten Arztpraxis an. Sie erhalten dann Informationen zur Impfung und können einen Termin vereinbaren.
     
  • Apotheken
    In einigen Apotheken im Landkreis können Sie sich ohne Anmeldung impfen lassen. Im Portal des Deutschen Apothekerverbandes können Sie eine Apotheke in Ihrer Nähe finden und nach der Serviceleistung „Covid-19-Impfung“ filtern.

Wie lauten die Impfempfehlungen der STIKO?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung im Mai 2023 veröffentlicht. Unter anderem empfiehlt die STIKO, dass Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (u.a. Personen ab 60 Jahre) sowie Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko zukünftig weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion – erhalten, vorzugsweise im Herbst. Die COVID-19-Impfung wird in die allgemeinen STIKO-Impfempfehlungen 2023 aufgenommen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des RKI.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

  • ein amtliches Lichtbild-Dokument
  • Ihre Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse
  • Minderjährige erscheinen bitte in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Diese muss sich ebenfalls ausweisen.
  • falls vorhanden: Impfpass

Was muss ich nach der Impfung beachten?

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Nach der Impfung können Impfreaktionen auftreten. Am häufigsten kommen Schmerzen an der Einstichstelle, Erschöpfung, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen sowie erhöhte Temperatur vor. Diese Impfreaktionen verschwinden meist innerhalb von wenigen Tagen. Es wird empfohlen, den Körper nach der Impfung zu schonen und extreme sportliche Belastungen oder Alkoholkonsum zu vermeiden. 

Mehr Infos zu Impfreaktionen und Nebenwirkungen finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch das Paul-Ehrlich-Institut informiert über mögliche Impfreaktionen.

Wie bekomme ich einen digitalen Impfpass?

Ein digitaler Impfpass kann in Apotheken kostenlos ausgestellt werden, sofern alle Personalien und Impfdaten (Impfdatum und Chargennummer) vorhanden sind.

Unter www.mein-apothekenmanager.de finden Sie teilnehmende Apotheken in Ihrer Nähe. Bitte bringen Sie Ihren gelben Impfpass sowie Ihren Personalausweis mit.

Der digitale Impfnachweis ist neben dem weiterhin gültigen gelben Impfpass aus Papier eine zusätzliche Möglichkeit, um durchgeführte Corona-Impfungen zu dokumentieren.

Hinweis: Falls Impfdaten verloren gegangen sind, können diese nicht über das Niedersächsischen Impfportal oder die Mobilen Impfteams des Landkreises abgefragt werden. Wer sich beim Arzt impfen lassen hat, wendet sich beim Verlust der Impfdaten bitte an die jeweilige Arztpraxis – nur die Praxis kann in diesem Fall einen Ersatznachweis ausstellen.

Wo finde ich Informationen in Leichter Sprache?

Informationen in Leichter Sprache und zahlreiche Infografiken zum Coronavirus finden Sie auf der Website des Landes Niedersachsen.

FAQ Coronatests

Wann und wo sollte ich einen PCR-Test machen lassen?

Der gesetzliche Anspruch auf Coronatests ist ausgelaufen. Aktuell entscheiden nur noch die Ärztinnen oder Ärzte, ob ein Test zur Diagnostik notwendig ist. 

Seit dem 1. März 2023 gibt es wegen der Aufhebung der Coronavirus-Testverordnung keinen Anspruch mehr auf einen PCR-Test auf SarsCov2. Die Diagnostik bei einer Erkältungskrankheit führen Arztpraxen durch, diese machen auch PCR-Testungen.

Wer aus anderen Gründen eine PCR-Untersuchung auf das Coronavirus braucht, kann sich direkt an die unten genannten Labore wenden. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen nicht übernommen.

Labor Dr. Fenner & Kollegen
Bergstraße 14, 20095 Hamburg
Telefon: +49 40 30955-0
Webseite: https://www.fennerlabor.de/

Labor Dr. von Froreich GmbH
Großmoorbogen 25, 21079 Hamburg
Telefon: +49 40 76696-0
Webseite: https://www.labor-froreich.de/

LADR Der Laborverbund Dr. Kramer & Kollegen GbR
Lauenburger Straße 67, 21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 803-0
Webseite: https://www.ladr.de/

Welche Arztpraxen und Apotheken bieten Schnelltests an?

Tests in Apotheken

mein-apothekenmanager.de/apothekensuche 

Auf der Internetseite haben Sie die Möglichkeit, bundesweit nach allen auf dem Portal gelisteten Apotheken zu suchen, die eine Corona-Schnelltestung anbieten.

Tests in Arztpraxen

Bitte fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach, ob Corona-Tests angeboten werden.

Welche Corona-Testvarianten gibt es?

Es gibt drei verschiedene Test-Möglichkeiten auf das Coronavirus. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anwendung und Zuverlässigkeit. Hier finden Sie eine kurze Übersicht:

  • Schnelltests gehören zu den Antigentests, durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal. Dafür wird ein Nasen- und/oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt direkt vor Ort nach etwa 15 bis 30 Minuten.
     
  • Selbsttests sind ebenfalls Antigentests. Verkauft werden sie unter anderem in Apotheken, Drogerie- oder Supermärkten. Die Kosten werden nicht erstattet. Die Kunden erfahren über die Packungsbeilage, wie sie den Test richtig anwenden. Das Ergebnis erfolgt nach wenigen Minuten.
     
  • PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Bis das Ergebnis bekannt ist, vergehen etwa 48 Stunden. PCR-Tests werden von Ärzten zur Diagnostik eingesetzt. Erst mit einem positiven PCR-Testergebnis ist eine Person nachweislich mit dem Coronavirus infiziert