Gesetzliche Regelungen

Corona Regelungen
Was gilt aktuell?

Gesetzliche Regelungen

Aktuell gilt nur noch für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Maskenpflicht. Mehr Infos zu den gesetzlichen Regelungen und woran sich Corona-Erkrankte halten sollten, erfahren Sie hier.

Stand: 16.03.2023, 12:15 Uhr

Kaum mehr Masken- und Testpflichten

Seit dem 1. März sind fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. Für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt dann keine Test- und Maskenpflicht mehr. Lediglich Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiterhin eine Maske tragen.

Es gilt KEINE Maskenpflicht mehr für …

  • das Personal und die Patienten/Bewohner/Betreuten in Krankenhäusern sowie in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
  • das Personal ambulanter Pflegedienste

Eine (FFP2-)Maskenpflicht bis zum 7. April gilt für …

  • Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.

Es gilt KEINE Testpflicht mehr für …

  • Personen, die Krankenhäuser, voll- oder teilstationäre Einrichtungen betreten wollen – egal ob Besucher, Personal oder Bewohner/Patienten/Betreute. Auch für das Personal ambulanter Pflegedienste entfällt die Testpflicht.

Seit dem 1. Februar 2023 gilt keine Isolationspflicht mehr

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich seit Anfang Februar nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Wer erkrankt, sollte jedoch wie bei jeder anderen Infektionskrankheit zuhause bleiben – um zu genesen und das Virus nicht weiterzutragen.

Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich regeln.

Allgemeine Empfehlungen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus

  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen, mindestens 1,5 Meter.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Lüften Sie ca. alle 20 Minuten, wenn Sie sich mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen aufhalten.
  • Tragen Sie freiwillig auch weiterhin eine Maske in Innenräumen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen.
  • Falls Sie an Corona erkrankt sind: Bitte bleiben Sie zuhause, um zu genesen und Ihre Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen.

Allgemeine Empfehlungen
keine WarnstufeWarnstufe

Im Landkreis Lüneburg gilt bis zum 25. Februar 2022 die Warnstufe keine Warnstufe.

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