
Gesetzliche Regelungen
Die Corona-Regelungen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes sind am 7. April ausgelaufen. Auch in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt seitdem keine generelle Maskenpflicht mehr. Was Sie im Falle einer Erkrankung weiterhin beachten sollten, erfahren Sie hier.
Am 7. April 2023 ist die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen ausgelaufen. Damit endete die letzte bundesweit geregelte Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die Einrichtungen können aber weiter eine Maskenpflicht anordnen. Aktuell ist die offizielle Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Lüneburg sowie in der gesamten Bundesrepublik niedrig. Die Aussagekraft der Fallzahlen ist derzeit jedoch gering: Denn seit (1.) die Tests nicht mehr generell kostenfrei sind und (2.) keine Isolationspflicht mehr für Coronakranke besteht, ist davon auszugehen, dass die Menschen sich sehr viel weniger testen. Das Robert Koch-Institut stuft die Gefährdung durch das Coronavirus in Deutschland dennoch insgesamt als moderat ein.Letzte bundesweit geregelte Schutzmaßnahme am Karfreitag aufgehoben
Keine Isolationspflicht mehr für Erkrankte
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich seit Anfang Februar nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Wer erkrankt, sollte jedoch wie bei jeder anderen Infektionskrankheit zuhause bleiben – um zu genesen und das Virus nicht weiterzutragen.
Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich regeln.
Allgemeine Empfehlungen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus
- Halten Sie Abstand zu anderen Personen, mindestens 1,5 Meter.
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
- Lüften Sie ca. alle 20 Minuten, wenn Sie sich mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen aufhalten.
- Tragen Sie freiwillig auch weiterhin eine Maske in Innenräumen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen.
- Falls Sie an Corona erkrankt sind: Bitte bleiben Sie zuhause, um zu genesen und Ihre Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen.

Downloads & Links
Im Landkreis Lüneburg gilt bis zum 25. Februar 2022 die Warnstufe keine Warnstufe.
Weitere Infos